Reiseversicherungen

Ihr Partner vor und während der Reise – weltweiter Reiseschutz der HanseMerkur

Die Reiseversicherungen der HanseMerkur sind vielfach ausgezeichnet. Damit Sie die schönste Zeit des Jahres sorgenfrei und unbeschwert erleben können, bieten wir Ihnen mit den verschiedenen Versicherungen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre ganz persönliche Absicherung auf Reisen – und das weltweit. Sie können jede Reiseversicherungen bequem online abschließen und sich auf Ihre verdiente Auszeit freuen, ohne sich Gedanken um Kosten für Reiserücktritt oder Krankheit machen zu müssen… und das bereits ab 5€ pro Reise*.

Bei Fragen zum weltweiten Reiseschutz helfen wir gerne weiter! Sie erreichen uns unter 09191/736300 oder per E-Mail.

 

Reiserücktritt

Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor Antritt der Reise und übernimmt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht oder nur verspätet antreten können. Wenn Sie z. B. für ihre Familie eine Versicherung abschließen und ein Familienmitglied vor der Reise krank wird und Sie die Reise nicht antreten können, ist die Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur für Sie da und springt für die entstehenden Stornokosten abzüglich eines geringen Selbstbehalts ein!

Bei Nichtantritt: Erstattung von Stornokosten, falls Sie Ihre Reise aus Gründen wie z. B. einer unerwarteten schweren Krankheit, Impfunverträglichkeit, Arbeitsplatzwechsel, Kurzarbeit oder Schwangerschaft absagen müssen.
Bei verspätetem Reiseantritt: Erstattung von zusätzlichen Hinreise-Mehrkosten und nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen, wenn Sie aus einem der versicherten Gründe Ihre Reise verspätet antreten.
Bei Umbuchung: Erstattung von Umbuchungskosten bis 30 Euro, wenn Sie bis 42 Tage vor Reisebeginn Ihre Reise umbuchen. Buchen Sie Ihre Reise aus einem der versicherten Gründe um, werden die Umbuchungskosten erstattet.

 

Corona Reiseschutz

Die HanseMerkur bietet ergänzend zu dieser Reiserücktrittsversicherung den Corona-Reiseschutz an. Wenn Sie den Corona-Reiseschutz zusätzlich zu Ihrer Reiserücktrittsversicherung bei der HanseMerkur abschließen, sind Sie auch im Fall von Einschränkungen durch Covid-19 rundum abgesichert.

Der Zusatzschutz beinhaltet die Stornokostenabsicherung vor der Reise und die Reisekostenabsicherung während der Reise in folgenden Fällen:
• Bei persönlicher häuslicher Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt)
• Bei Verweigerung der Beförderung bzw. Betretens des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Hin- bzw. Rückreise

Sie können den Corona-Reiseschutz zusammen mit ihrer Reiseversicherung oder separat abschließen. So können Sie den Schutz Ihrer bestehenden Versicherung auch nachträglich ergänzen.

Der Corona-Reiseschutz in der Reise-Abbruchversicherung greift nur, wenn vor Reisebeginn keine coronabedingte (Covid-19) Reisewarnung besteht.

 

Reiserücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie/Reiseabbruch

Mit der Urlaubsgarantie (Reiseabbruchversicherung) sind Sie während der Reise geschützt und versichern einen Abbruch oder die Verlängerung Ihrer Reise – und das weltweit.

Entscheiden Sie sich für eine Reiserücktritts­versicherung mit Urlaubsgarantie (Reise­abbruch­versicherung) und Sie müssen Ihre Reise innerhalb der ersten Reise­hälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abbrechen, erstattet die HanseMerkur Ihnen den gesamten Reise­preis. Erfolgt der Reise­abbruch in der zweiten Reise­hälfte (spätestens ab dem 9. Tag) werden nicht genutzte Reise­leistungen erstattet. Verlängert sich Ihre Reise, beispiels­weise aufgrund von Lawinen, Erdbeben oder Wirbel­stürmen, erhalten Sie die zusätzlichen Unterkunfts- und Reisekosten, die durch den verlängerten Aufenthalt entstanden sind, erstattet.

 

Reiseversicherung mit Selbstbehaltübernahmeversicherung

Bei der Versicherung für eine Reise müssen Sie nur bei ambulant behandelten Erkrankungen einen Selbstbehalt in Höhe von 20% (mindestens 25 Euro pro versicherter Person) zahlen. Wenn Sie im Schadenfall gar keinen Eigenanteil leisten möchten, können Sie auch diesen Selbstbehalt beim Abschluss Ihrer Reiserücktrittsversicherung ausschließen.

 

Bitte beachten Sie:
Abweichend von den Versicherungsbedingungen gilt zur Zeit folgende Abschlussfrist: Die Versicherung muss innerhalb von 30 Tagen ab Reisebuchung abgeschlossen werden (der Stichtag bezieht sich hierbei auf das Abschlussdatum). Der Abschluss muss spätestens 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen.

Alle Beschreibungen und Bedingungen unterliegen dem Copyright der HanseMerkur.
*Preisbeispiel bei einem Reise­preis bis 100 EUR.

Damit Sie die schönste Zeit des Jahres sorgenfrei und unbeschwert erleben können

Reiseversicherungen der HanseMerkur

Was können wir für Sie tun?

Jederzeit stehen wir Ihnen per E-Mail, Telefon oder persönlich in unseren Büros in Forchheim und Würzburg zur Verfügung

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